13.10.2010: BKA durfte keine JournalistInnen-Daten an die NATO weitergeben
Das Bundeskriminalamt (BKA) hätte vor dem NATO- Gipfel 2009 keine Journalisten-Daten an die NATO weitergeben dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Einem polnischen Reporter war deshalb ohne Angaben von Gründen die Presse-Akkreditierung verweigert worden. Die Datenübermittlung sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht nach Mitteilung vom Dienstag (Az.: 6 K 280/10.WI).