13.10.2010 Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen NATO

13.10.2010: BKA durfte keine JournalistInnen-Daten an die NATO weitergeben

Das Bundeskriminalamt (BKA) hätte vor dem NATO- Gipfel 2009 keine Journalisten-Daten an die NATO weitergeben dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Einem polnischen Reporter war deshalb ohne Angaben von Gründen die Presse-Akkreditierung verweigert worden. Die Datenübermittlung sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht nach Mitteilung vom Dienstag (Az.: 6 K 280/10.WI).

Mehr dazu bei http://www.neues-deutschland.de/artikel/181689.urteil-bka-durfte-keine-daten-an-nato-geben.html
und http://missy-magazine.de/2010/10/12/bka-darf-keine-journalist_innen-daten-an-die-nato-weitergeben/

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Tags: #BKA #Polizei #Geheimdienste #Grundrecht #Informationsfreiheit #Rasterfahndung #Datenschutz #Video #Lauschangriff #ZentraleDatenbanken
Erstellt: 2010-10-13 06:24:27
Aufrufe: 3539

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