22.09.2010 Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen ELENA ab

ELENA hat weiter ungezügelten Datenhunger

Mit großem Unverständnis hat die Arbeitsgruppe Arbeitnehmer- und Verbraucherdatenschutz der Aktion Freiheit statt Angst e.V. auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert.

Nach den Datenskandalen der letzten Jahren ist es völlig unverständlich, dass das Bundesverfassungsgericht das offensichtliche Risiko eines Datenmissbrauchs aufgrund der seit dem 1. Januar 2010 bereits laufenden Vorratsdatenspeicherung der sensiblen Arbeitnehmerdaten als "zu gering ansieht“.
Immerhin hat das Gericht in seinem Beschluss eingeräumt, dass die entsprechende Datenspeicherung ein Grundrechtseingriff ist. So darf man immer noch gespannt auf die Hauptverhandlung sein.

Beklagenswert ist jedoch, dass in der Zwischenzeit weiter ein unverhältnismäßiger Aufwand getrieben wird, um diese gefährliche Datenhalde weiter zu vergrößern.


Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1s8
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Tags: #FsaMitteilung #Elena #BVG #Eilentscheidung #Arbeitnehmerdaten #Datenschutz
Erstellt: 2010-09-22 08:25:42
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