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22.09.2010 GEZ Neuregelung - ungezügelter Datenzugriff Nun verwandelt sich die GEZ faktisch – so die Einschätzung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig – in eine "Supermeldebehörde".
Die neue GEZ muss alles und immer zeitnah wissen:
- das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines gebührenpflichtigen Kraftfahrzeugs sind anzeigepflichtig,
- wo beginnt und ein Haushalt oder eine Betriebsstätte und wo hört sie auf,
- wer wohnt mit wem,
- Untermieter oder WG,
Noch vieles ist und bleibt nach Gesetzestext unklar: Nach ersten Berechnungen im Bäckerhandwerks könne sich etwa für eine Bäckerei mit sechzig Mitarbeitern, zwölf Filialen und acht Betriebsfahrzeugen die Jahresgebühr von 423 Euro auf fast 2.030 Euro erhöhen.
Zu einem Gutachten von ARD und ZDF erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik, und Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik u.a.:
Die Datenübermittlung der gesamten Meldedaten aller Meldebehörden an die GEZ, die bis zu zwölf Monate lang gespeichert werden dürfen, schafft faktisch ein bundesweites und zentrales Melderegister.
Der Austausch von Daten zwischen den Rundfunkanstalten muss gestrichen werden. Die relevanten Daten können die Anstalten bei den Meldeämtern einholen, dazu müssen sie nicht gegenseitig Datensätze austauschen.
Die Grünen stellen abschließend fest: "Die Ministerpräsidenten müssen den Datenschutz ernst nehmen und die Bedenken der zuständigen Datenschutzbeauftragen der Länder in die gesetzlichen Regelungen mit aufnehmen."
Mehr dazu bei http://carta.info/33410/gez-reform-neue-dokumente-bestaetigen-ungezuegelten-datenzugriff-durch-haushaltsgebuehr/
und http://www.sozialticker.com/datenschutz-bei-neuer-rundfunkgebuehr-dringend-nachbessern_20100921.html
und http://www.digitalfernsehen.de/Buendnisgruene-kritisieren-Datenschutz-bei-GEZ-Reform.38136.0.html
Anmerkung: Hinzu kommt noch, dass bisher befreite Personengruppen, z.B. Blinde wie zukünftig alle Behinderten (ermäßigte) Beiträge zu zahlen haben. Viele Unklarheiten, wie Erwachsene Kinder in der Wohnung der Eltern u.a. wieder ewig die Gerichte beschäftigen wird.
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Aufrufe: 3649
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