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17.09.2010: Sicherheit kontra DatenschutzNach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA wurden auch die deutschen Sicherheitsbehörden mit zahlreichen neuen Befugnissen ausgestattet. Viele der gesetzlichen Regelungen sind in ihrer Geltung allerdings zeitlich befristet und vor deren Verlängerung einer Evaluierung zu unterziehen.Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Der Staat beschränkt sich nicht mehr darauf, Straftaten zu verfolgen und konkrete Gefahren abzuwehren. Polizei und Nachrichtendienste sind zunehmend weit im Vorfeld der Gefahrenabwehr tätig und erheben dabei anlasslos, oftmals sogar massenhaft, personenbezogene Daten. Davon sind in starkem Maße auch unbescholtene Bürgerinnen und Bürger betroffen, die nichts mit dem Terrorismus zu tun haben und gegen die keinerlei Verdacht vorliegt, dass sie eine andere schwere Straftat begangen haben oder planen. Es ist deshalb an der Zeit, die seit 2001 eingeführten Befugnisse einer ergebnisoffenen, unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung zu unterziehen. Eine Evaluierung durch die die Sicherheitsgesetze vollziehende Gewalt selbst, wie in den vergangenen Jahren geschehen, hielte ich nicht für akzeptabel." Im weiteren Artikel werden die betreffenden Gesetze genannt und bewertet. Mehr dazu bei http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandards/datenschutzcompliance/bfdi170910.html Alle Artikel zu
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