15.09.2010: Gericht erlaubt Kontrollen durch Steuer-ID
Die aktuellen Plänen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010, wodurch die Steuer-ID bei der Kapitalanlage wichtige zusätzliche Funktionen erhält, indem sie jetzt zur Überwachung von Geldgeschäften eingesetzt werden soll, sind zulässig. Dieses Vorhaben muss nicht zurückgestellt werden, denn das Finanzgericht Köln hat die Steuer-ID trotz massiver Bedenken nicht zur Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Recht des einzelnen Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung überwiege nicht das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung.
Nunmehr dürfte der Weg frei sein, dass Kreditinstitute dem Finanzamt künftig mehr Daten ihrer Kunden automatisch melden müssen. Hierzu müssen Sparer ab 2011 der Bank neben den neu eingereichten Freistellungsaufträgen zwingend ihre Steuer-ID angeben.
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Erstellt: 2010-09-15 07:38:51 Aufrufe: 4660
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