12.09.2010: Anwaltliche Schweigepflicht geht vor Datenschutz
Das Kammergericht in Berlin hat eine wichtige Entscheidung zum Datenschutz für Rechtsanwälte getroffen: “Aus der Kontrollpflicht der Datenschutzbehörde ergibt sich keine gesetzliche Befugnis (oder gar Verpflichtung) des Rechtsanwalts zur Weitergabe mandatsbezogener Informationen an den Datenschutzbeauftragten.”
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Tags: #Datenschutz #Anwalt #BDSG #BRAO #Datensicherheit #Polizei #Geheimdienste #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2010-09-12 07:39:54 Aufrufe: 3383
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