06.09.2010: Die Überwachung des kritischen Atomwissenschaftlers Dr. Klaus Traube
Anlässlich des unvertretbaren "Atom-Kompromisses" der rückwärts gewandten schwarz-gelben Koalition wollen wir hiermit an einen Sündenfall aus dem Jahr 1976 erinnern.Die gefährliche Atomtechnologie wurde wiederholt als Begründung für die Einschränkung der Freiheitsrechte der Menschen vorgeschoben und Demonstrationsverbote, Polizeikessel, Überwachungsgesetze und sogar Überwachungen ohne die passenden Gesetze wurden veranlasst.
Der Spiegel deckte den Fall Traube damals auf: Bei Dr. Klaus Robert Traube, einem Atomwissenschaftler und deutschen Staatsbürger, ist zweimal eingebrochen worden: einmal, um ein Lauschgerät ("Wanze") anzubringen, einmal, um es wieder zu entfernen. Die Eingriffe geschahen in der Nacht vom 1. auf den 2. Januar 1976 und am 29. Februar 1976. Sie firmierten als "Lauschangriff" oder "Lauschoperation". Während der ersten Aktion wurden die Wohnung und alle Gegenstände photographiert, die frei zugängig waren, etwa Traubes Notizbuch. Im Amtsjargon heißt das: Schrift- und Photomaterial wurde durch Photo-Reproduktion "sichergestellt".
Der BND (Bundesnachrichtendienst), der im Fall Traube den Schlüsselfachmann herlieh, und der MAD (Militärischer Abschirmdienst) arbeiten ohne irgendeine gesetzliche Grundlage. Ihr Eingriff in Persönlichkeitsrechte waren in jedem Fall illegal. Im weiteren wurden zusätzlich die Telefongespräche zwischen Dr. Traube und seiner Anwältin unrechtmäßig abgehört.
Auch wenn nach dem Bekanntwerden der Tatsachen Innenminister Maihofer seinen Posten an Gerhardt Baum abgeben musste, so sind seit dieser Zeit die Begriffe Atomtechnologie und Überwachungsstaat eng verbunden.
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Erstellt: 2010-09-06 07:16:53 Aufrufe: 8045
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