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02.09.2010 Verfassungsbeschwerde gegen BSI-Gesetz

02.09.2010: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsspeicherung bei der Internetnutzung

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde (PDF-Datei) gegen das seit August 2009 geltende Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (PDF-Datei) eingereicht.

Am 18. Juni 2009 beschloss der Deutsche Bundestag trotz der Proteste vieler Bürger[1] und gegen die Stimmen von Grünen, FDP und Linke ein "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes".[2] Dieses Gesetz ermächtigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstmals, ohne Anlass Informationen über die elektronische Kommunikation jedes Bürgers mit Bundesbehörden und Bundestagsabgeordneten (z.B. per E-Mail) aufzuzeichnen. Erfasst wird dabei auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden, so auch, wer sich wann für welche Internetseiten interessiert hat und nach welchen Worten er dort gesucht hat. Dadurch kann beispielsweise ermittelt werden, wer sich auf dem Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Impotenz informiert hat.[3]

"Durch dieses Gesetz ist das BSI zum Bundesamt für Unsicherheit in der Informationstechnik geworden. Es ermächtigt zu einer grenzenlosen Vorratsdatensammlung. In grotesker Weise wird verkannt, dass der Bürger nicht nur einen Anspruch auf Sicherheit durch den Staat, sondern auch einen Anspruch auf Sicherheit vor dem Staat hat", erklärt hierzu Wolfgang Wieland.

"Dass die dem BSI erlaubte Kommunikations- und Surfprotokollierung direkt durch den Staat erfolgen und sogar die aufgerufenen Internetseiten umfassen soll, macht die Regelung von Grund auf verfassungswidrig, wenn man die Maßstäbe des Verfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung zugrunde legt", erklärt Patrick Breyer.

"Dass die Ermächtigung auch unter Sicherheitsgesichtspunkten überflüssig ist wie ein Kropf, zeigt sich daran, dass sie bis heute nicht angewendet wird und auch die Länder sowie die Privatwirtschaft ohne vergleichbare Ermächtigung erfolgreich operieren. Der Bundestag muss diese Grundrechtsverletzung jetzt beenden, will er nicht eine weitere Niederlage in Karlsruhe erleiden."

Fußnoten:
[1] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/297/79/lang,de/
[2] http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl109s2821.pdf%27]
[3] http://www.loveline.de/themen/?t=2_6_16
Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-gegen-BSI-Gesetz-eingereicht-1070391.html
und in der Presseerklärung zur Verfassungsklage

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Tags: #Datenschutz #BSI #Vorratsdatenspeicherung #ZentraleDatenbanken #Verbraucherdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2010-09-02 07:26:45
Aufrufe: 3484

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