Wenn Unternehmerparteien ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz machen
Union und FDP einigten sich weitgehend auf einen Entwurf für ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz. Ein zentraler Punkt der geplanten Neuregelung ist, dass eine heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern künftig nicht mehr möglich sein soll. Insgesamt soll gelten, dass für die Erhebung von Daten ohne Kenntnis der Beschäftigten strenge Voraussetzungen vorliegen müssen.
Mehr dazu bei http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1030254
und http://www.rnz.de/zusammenpolitik/00_20100823152450_Weitgehende_Einigung_beim_Arbeitnehmer_Datensc.php
Anmerkung: Der FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt sagte der dpa, beim Arbeitnehmer-Datenschutz zeige die Bundesregierung, dass sie handlungsfähig sei. Das kann man nur bestätigen: Alle Handlungen, die geeignet wären die seit 20 Jahren bestehenden Forderungen für ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz in die Wirklichkeit umzusetzen hat man bewusst umgangen.
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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Datenpannen #skandale #FDP #CDU #Persoenlichkeitsrecht #Gesetz #Videoueberwachung #BDSG #ZentraleDatenbanken #sozialeNetzwerke
Erstellt: 2010-08-24 07:29:46 Aufrufe: 4188
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