26.07.2010: Bankrotte Webseite für schwule Teenager muß Daten der Kunden verkaufen
“Bankrupt Gay Teen Site May Be Forced to Hand Over Personal Information of Users”Kaum eine “Zielgruppe” ist mehr auf den vertraulichen Umgang mit ihren Daten angewiesen. Und die Bemerkung der Insolvenzverwalter macht es nicht besser. "Der gesamte Besitz, der auf dem Konkursantrag des Gläubigers aufgeführt ist, gehört zur Konkursmasse, und [die Insolvenzverwaltung] hat die Absicht, sie zum Nutzen der Gläubiger zu verwalten."
Europäische Datenschützer sollten die “Safe Harbour“-Regeln noch einmal unter die Lupe nehmen. Es kann nicht sein, dass Daten unter der “Safe Harbour”-Regel in die USA gelangen und dann die Datenschutzregeln (privacy policies) eines Unternehmens einfach nur durch Konkurs ausgehebelt werden.
Mehr dazu bei http://www.readwriteweb.com/archives/bankrupt_gay_teen_site_may_be_forced_to_hand_over.php
und http://www.digitaler-heimwerker.de/2010/07/datenschutz-in-den-usa/
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Tags: #Datenschutz #Swift #USA #SafeHarbour #Datensicherheit #Verbraucherdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht #Informationsfreiheit #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2010-07-26 05:57:21 Aufrufe: 3756
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