22.07.2010: Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt Überwachung von Bodo Ramelow durch Verfassungsschutz
Das Urteil gegen den Linken-Politiker Bodo Ramelow ist schwer nachvollziehbar. Denn eigentlich, so steht es im Grundgesetz, kontrolliert das Parlament, also die dort vertretenen Parteien, die Regierung und den Verfassungsschutz - nicht umgekehrt. Schon deshalb ist es problematisch, wenn die Schlapphüte Abgeordnete oder gar ganze Parteien auf ihre Überwachungsliste setzen. Dieser Vorgang ist stets mit dem Ruch behaftet, dass die Regierungsmehrheit den Geheimdienst missbraucht, um politische Gegner auszuspähen oder zu behindern.Im Verfahren prüfte das BVerwG nicht, ob die Partei Die LINKE tatsächlich verfassungsfeindliche Tendenzen zeigt.In der Begründung heißt es: “ Das Gewicht dieser Belastung für den Kläger war hier jedoch dadurch gemindert, dass das BfV sich auf eine offene Beobachtung beschränkte und den Kern der parlamentarischen Tätigkeit des Klägers ausgenommen hat. Demgegenüber spricht für die Rechtmäßigkeit der Beobachtung das besondere Gewicht des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Umstand, dass der Kläger ein führender Funktionär der Partei DIE LINKE ist.“
Die Verfassungsschutzämter in den einzelnen Ländern gehen verschieden vor. Während die LINKE als Gesamtpartei oder in einzelnen Strömungen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Bayern, Niedersachsen und in Baden-Württemberg vom Verfassungsschutz beobachtet und in den entsprechenden Berichten aufgeführt wird, endete die Beobachtung in Bremen im Sommer 2008 und im Saarland 2007. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin ist die Partei nicht Gegenstand von Nachforschungen des Verfassungsschutzes. Rheinland-Pfalz wird die Beobachtung im laufenden Jahr einstellen.
Mehr dazu bei http://www.swp.de/goeppingen/nachrichten/politik/art4306,567559
und http://leipzig-seiten.de/index.php?option=com_content&view=article&id=9744:bundesverwaltungsgericht-leipzig-bestaetigt-ueberwachung-von-bodo-ramelow-durch-verfassungsschutz&catid=52:deutschland&Itemid=102
und http://www.hintergrund.de/201007211019/kurzmeldungen/aktuell/verfassungsschutz-bundesverwaltungsgericht-prueft-ueberwachung-der-linken.html
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #ZentraleDatenbanken #Persoenlichkeitsrecht #Datenschutz #Linke #BVG #Urteil
Erstellt: 2010-07-22 06:43:36 Aufrufe: 3283
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