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09.07.2010 USA darf auf Bankdaten der EU zugreifen

Freibrief für die Datensauger aus den USA

484 Stimmen dafür, 109 dagegen, 12 Enthaltungen: Ja zur Observation durch die USA

Der Swift-Vertrag stellt jeden grenzüberschreitenden Geldverkehr unter Generalverdacht. Wenn Geld fließt, über die Grenzen hinweg, dann ist das ein Vorgang, der registriert und archiviert wird. Mit solchen Daten lassen sich so sogar ganz legale Geschäftsverhältnisse beobachten und die so gewonnenen Daten zum Vorteil US-amerikanischer Firmen ausnutzen.

Im Rahmen des neuen Swift-Abkommens knüpften sie nun den Zugriff auf alle Daten, die Geldflüsse in die EU hinein und aus ihr heraus betreffen, an datenschutzrechtliche Bedingungen. Dass zumindest dies gelang und nun zu einem zunächst fünf Jahre geltenden Vertrag führte, wird so mancher EU-Politiker als Sieg verbuchen. In den Augen vieler Bürger macht es den Skandal nicht viel kleiner.

Die linke EU-Abgeordnete Cornelia Ernst stellt richtig fest, mit dem Abkommen würden "Grundrechte im Namen der Terrorismusbekämpfung ausgehöhlt".

Das Abkommen gilt 5 Jahre. Bis dahin will die EU ein ähnliches Kontrollsystem entwickeln, das nur noch gefilterte Informationen über den Atlantik schickt. Den EU-Parlamentariern wäre mehr Rückgrat zu wünschen gewesen.

Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,705363,00.html
http://www.welt.de/die-welt/politik/article8364856/Swift-Besserer-Datenschutz.html
http://www.presseportal.de/pm/58964/1645188/neue_osnabruecker_zeitung

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Tags: #Bankdaten #Swift #USA #EU #Datenschutz #Persoenlichkeitsrecht #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2010-07-09 06:51:35
Aufrufe: 3574

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