09.03.2009: Internetsperren: Innenministerium will "Verträge zu Lasten Dritter"
In einem Papier aus dem Bundesinnenministerium wird für Internetsperren vorgeschlagen, einfach die AGBs der Provider zu ändern, so würde man sich große Gesetzesänderungen bis zu Eingriffen in das Grundgesetz wegen Verletzung der Informationsfreiheit (Art. 5) und des Fernmeldegeheimnis (Art. 10) sparen können.
Hier hat man wohl das allgemein aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bekannte Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter vergessen. Gleichlautend für Vorschriften von Behörden im§ 58 Verwaltungsverfahrensgesetz:
§ 58 VwVfG Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
Wenn es wirklich um Kinderpornographie ginge, warum verfolgt man dann nicht die Anbieter dieser Seiten? Die Server stehen nahezu ausschließlich in Ländern, in denen die Verbreitung von Kinderpornographie verfolgt wird: Deutschland ist z.B. auf der finnischen Liste auf Platz drei, und auch ansonsten vorne mit dabei.
Der vollständige Artikel zu dem BMI-internen Schreiben unter http://blog.odem.org/2009/03/bmi-interna.html
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Erstellt: 2009-03-12 09:50:55 Aufrufe: 2979
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