06.03.2009: Bundesrat verlangt Einschränkungen beim BSI-Gesetz
Für fraglich hält es der Bundesrat, ob die geplante Datenauswertung des BSI zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik verfassungsgemäß ist. Problematisch sei insbesondere, dass es dem BSI ohne einen eindeutig begrenzenden Zweck erlaubt sein soll, Kommunikationsinhalte zwischen Bund und Bürgern bzw. Unternehmen zu erfassen. Es müsse geprüft werden, ob die entsprechenden Bestimmungen mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Fernmeldegeheimnis vereinbar seien.
Einschränkungen verlangt der Bundesrat bei der konkreten Ausgestaltung der Ermächtigung für Telemedienanbieter, Nutzungsdaten ihrer Kunden zur Beseitigung von Störungen zu verwenden. Außerdem fordert er eine Angleichung des Telemediengesetzes an das geplante Bundesdatenschutzgesetz. Auch hier sollte die Datenerhebung zu Werbezwecken von der Einwilligung der Nutzer abhängig gemacht werden.
Auszug aus der Pressemitteilung 44 des Deutsche Bundesrates
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Erstellt: 2009-03-09 09:12:37 Aufrufe: 3036
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