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In den meisten Ländern sind sowohl dynamische wie auch statische IP-Adressen inzwischen von den Datenschutzbehörden als personenbezogene Daten qualifiziert worden (so zum Beispiel in Österreich, Schweden, Deutschland u.a.). Teilweise entscheiden die Datenschutzbehörden auch nach der Frage, für welche Person letztlich die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum darstellen kann.
Ein Datum ist als „bestimmbar“ (und damit personenbezogen) zu qualifizieren, wenn nach der Lebenserfahrung oder wissenschaftlichen Prognose die nicht ganz unwahrscheinliche Möglichkeit besteht, den Betroffenen zu bestimmen. Die (wohl inzwischen) herrschende Meinung, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind, wird sowohl vom Bundesjustizministerium wie auch vom Düsseldorfer Kreis (dem inoffiziellen Beratungsgremium der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des nicht-öffentlichen Bereichs) geteilt.
Nur das AG München im Urteil vom 30.9.2008 (Az.: 133 C 5677/08) hat dynamische IP Adressen als nicht personenbezogen eingestuft.
Mehr dazu bei http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-internet-diskussion-ip-adresse-personenbezogenes-datum-daten-bdsg/
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Aufrufe: 3305
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