03.03.2009: Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Wahlcomputer
Wahlcomputer sind ab heute in Deutschland verboten!
Bereits der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig, so die Richter, da die Überprüfbarkeit der Stimmenzählung für die Wähler nicht gegeben war. Das Bundesverfassungsgericht hält den Einsatz solcher Geräte für verfassungswidrig, da es unmöglich ist, "das Zustandekommen des Wahlergebnisses überhaupt zu kontrollieren".
Das Urteil 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 vom 03.03.2009
Die Pressemitteilung vom 3.03.2009 des BVerfG
Kommentar: RE 20090303 Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Wahlcomputer
Ein Lichtblick!
Tobias 2012-02-18 16:42:36
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Erstellt: 2009-03-09 09:02:53 Aufrufe: 5594
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