19.06.2010 Bundesnetzagentur bestätigt: Vorratsdaten wurden gelöscht
Die Bundesnetzagentur hat 113 Anbieter angeschrieben und diese über das Urteil des BVG zur Vorratsdatenspeicherung informiert sowie auf die Homepage der BNetzA und auf die Verpflichtung zur Löschung der Daten hingewiesen.Die Rückmeldungen der Provider erfolgten im wesentlichen mit dem Satz "hiermit bestätigen wir Ihnen die Löschung der nach TKG § 113a gespeicherten Vorratsdaten". Es gab keine negativen Meldungen.
Quelle: BNetzA, http://www.bnetza.de
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Tags: #Privider #Bundesnetzagentur #Vorratsdatenspeicherung #BVG #Urteil
Erstellt: 2010-06-21 06:40:36 Aufrufe: 3470
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