Nach dem Inkrafttreten der “BKA-Daten-Verordnung“ hat sich nun auch der Rechtsstreit um die Hooligan-Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) gerade noch vor Verkündung des Urteils in Leipzig erledigt. Die auch als “Hooligan-Datei“ bezeichnete Datei umfasst derzeit weit mehr als 10.000 Datensätze über Personen die als “Gewalttäter Sport“ eingestuft sind.