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SPD fordert Zusammenlegung und personelle Aufstockung des DatenschutzesSeit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Datenschutz vom 9. März ist klar, dass in Baden-Württemberg wie in vielen anderen Bundesländern auch die Organisation der Kontrollstellen für die Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen, privaten Bereich geändert werden muss. Derzeit ist dafür noch das Innenministerium zuständig. Künftig muss aber, so dass Urteil, "die völlige Unabhängigkeit" der Arbeit sichergestellt werden.
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