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Abschiebung beim Fussball-Training Am 10. Mai berichten wir über die Abschiebung von 22 Menschen "unter dem Schutz" von 113 begleitenden Polizisten vom Wiener Flughafen. Nun werden weitere auch rechtlich fragwürdige Details zu den Vorgängen bekannt.
Die Schilderungen zweier RechtsvertreterInnen, die bis zuletzt versuchten, ihren Klienten zur Seite zu stehen, lassen den Verdacht aufkommen, dass polizeiintern die Devise "weg mit ihnen, um jeden Preis" ausgegeben worden war. Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, bringt daher eine parlamentarische Anfrage an Innenministerin Maria Fekter ein.
So soll dem Rechtsvertreter der beiden Sans Papiers-Fußballer, die fünf Tage vor dem Abschiebeflug beim Training festgenommen wurden, tagelang verwehrt worden sein, zu seinen Mandanten vorgelassen zu werden, obwohl er Vollmachten dafür hatte. Einem der Männer soll verboten worden sein, zu telefonieren: dieses dürften Schubhäftlinge nur einmal wöchentlich - eine Regel, die bisher unbekannt war. Als Freunde des Zweiten wenige Stunden vor dessen Abtransport ins Polizeianhaltezentrum kamen, um ihm frische Kleidung und persönliche Dinge zu bringen, seien sie unter Hinweis auf ein "Verbot" nicht zu ihm vorgelassen worden.
Auch sei dem Rechtsvertreter am Tag vor der Abschiebung mitgeteilt worden, der genaue Termin dafür stehe noch nicht fest - eineinhalb Stunden, bevor der genaue Wegbring-Zeitpunkt einem der Mandanten mitgeteilt wurde. Und als die Sans Papiers-Männer sagten, sie wollten erneut einen Asylantrag stellen - einer am Tag seiner Festnahme, der anderen am Tag vor der Abschiebung - , sei dies von den anwesenden Beamten einfach ignoriert worden.
Selbst wenn diese Folgeasylanträge nur wenig Aussicht auf Erfolg hatten, weil das Gesetz hier strengste Vorgaben erteilt: Ihre Annahme zu verweigern stellt einen schweren rechtsstaatlichen Verstoß dar.
Mehr dazu bei http://no-racism.net/article/3364/
und http://derstandard.at/1271376200042/Brickners-Blog-Was-geschah-in-der-Schubhaft-vor-der-Frontex-Abschiebung
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Aufrufe: 4110
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