12.05.2010: "Neuer Datenschutz trifft Unternehmen unvorbereitet"
Nach der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wird die Bewertung der Kreditwürdigkeit weitaus komplexer und reglementierter. So stehen Unternehmen deutlich weniger Schlüsselinformationen von Auskunfteien zur Verfügung. 46 Prozent der deutschen Betriebe nehmen diese Daten aber als Grundlage.- Positivdaten über Privatpersonen, die Auskunft darüber geben, ob ein Kunde sich vertragsgetreu verhält, dürfen nicht ohne Einwilligung übermittelt werden.
- Negativdaten, also Informationen, die beispielsweise zur Ablehnung eines Kunden führen, dürfen zur Kreditwürdigkeit der Kunden nicht nur mittels automatisierter Auswertungen errechnet, sondern müssen auch inhaltlich bewertet werden.
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Tags: #Scoring #Bankdaten #BDSG #Kredit #Verbraucher #datenschutz
Erstellt: 2010-05-12 07:59:44 Aufrufe: 3447
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