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Innenministerium macht Vorstoß zu Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz oder ist es etwa ein Arbeitgeber-Datenbenutzungs-Erlaubnisgesetz?
- In Einstellungsgesprächen soll laut dem Entwurf das Fragerecht des Arbeitgebers gesetzlich auf Informationen beschränkt werden, die nötig sind, um die Eignung des Bewerbers festzustellen.
- Nicht öffentlich zugängliche Betriebsstätten sollen nur videoüberwacht werden dürfen, wenn wichtige betriebliche Interessen gewahrt werden müssen.
- Biometrische Merkmale eines Beschäftigten soll der Arbeitgeber elektronisch nur erheben und verwenden dürfen, soweit dies aus betrieblichen Gründen zu Autorisierungs- und Authentifikationszwecken erforderlich ist.
- Die Nutzung von Telefon, E-Mail und Web soll der Arbeitgeber zur Gewährleistung des ordnungsmäßigen Betriebs, zu Abrechnungszwecken sowie zur Korruptionsbekämpfung "im erforderlichen Maß" kontrollieren dürfen.
- Die Erhebung von Beschäftigungsdaten durch Ortungssysteme wie GPS will das Ministerium nur während der Arbeits- und Bereitschaftszeiten „zur Sicherheit“ oder zur „Koordinierung des Einsatzes“ Beschäftigter erlauben.
- In Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarungen oder Tarifverträgen sollen wie bisher eigenständige Grundlagen und Einschränkungen für eine zulässige Datenerhebung und -verwendung im Beschäftigungsverhältnis vorgesehen werden können.
Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenministerium-macht-Vorstoss-zu-Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz-996923.html?utm_medium=twitter
und /themen/verbraucher-a-arbeitnehmerinnen-datenschutz/100-arbeitnehmerdatenschutz
Siehe auch 04.04.2010: De Maiziere verwässert Scholz-Entwurf
und unsere Kritik am Scholz-Entwurf
und http://www.vdi-nachrichten.de/vdi-nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?cat=1&id=47668&source=homepage
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Aufrufe: 3393
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