01.05.2010: DGB nimmt Stellung zu de Maizieres Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Kurz vor Ostern hat Bundesinnenminister Thomas de Mazière Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung zum Beschäftigten-Datenschutz vorgelegt. Doch statt Ausforschung der Beschäftigten à la Lidl, Telekom und Co. künftig zu verhindern, könnte das Gesetz der Überwachung von Beschäftigten sogar noch Vorschub leisten. Das befürchtet DGB-Vize Ingrid Sehrbrock.Die jetzt vorgelegten Eckpunkte gehen nach Auffassung des DGB völlig in die falsche Richtung. Statt wirksame Regelungen vorzusehen, die Vorfälle wie bei Lidl und Co., bei der Telekom oder der Bahn verhindern, werden Korruptionsbekämpfung und die Durchsetzung von „Compliance-Anforderungen“ in den Mittelpunkt gerückt.
Das legt die Befürchtung nahe, dass mit der Begründung, Korruption verhindern und Regelverstöße des Unternehmens und der Beschäftigten vermeiden zu wollen, Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten im Arbeitsverhältnis missachtet werden. Vorhandene Beschäftigtendaten sollen grundsätzlich für diese Zwecke verwendet werden dürfen.
Zudem sehen die Eckpunkte vor, Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten in bestimmten Fällen zu ermöglichen, wenn die Beschäftigten einwilligen. Das hebelt den Schutz, den das Gesetz bewirken soll, endgültig aus.
Online seit: 30.4.2010
Erschienen in: einblick 8/2010 vom 3.8.2010
Der vollständige Artikel unter http://www.einblick.dgb.de/2010/e08/e8s7.htm/
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Erstellt: 2010-05-01 07:17:59 Aufrufe: 3501
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