Mindestanforderungen an Facebook
Aus dem Blog von Peter Schaar:
"...Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat mit ihrem offenen Brief an Facebook-Chef Mark Zuckerberg ins Schwarze getroffen. Sie hat einige – an sich völlig selbstverständliche - datenschutzrechtliche Mindestanforderungen formuliert:
„- Facebook muss sicherstellen, dass die persönlichen Daten aller Mitglieder umfassend geschützt werden.
- Geplante Änderungen der Nutzungsbedingungen müssen allen Mitgliedern klar und deutlich bereits vor jeder Änderung mitgeteilt werden.
- Grundsätzlich dürfen persönliche Daten nicht ohne Einwilligung automatisch an Dritte zu kommerziellen Zwecken weitergeleitet werden. Eine Weiterleitung und Kommerzialisierung privater Daten darf nur mit Zustimmung der betroffenen Personen erfolgen. Gerade weil besonders jungen Nutzern meist nicht bewusst ist, dass ihre persönlichen Profile zu kommerziellen Zwecken genutzt werden sollen, kommt Unternehmen wie Facebook eine besondere Verantwortung zu.
...
Vergleicht man die Standardeinstellungen von Facebook mit diesen Anforderungen, wird die Differenz deutlich: Wer die vorgeschlagenen Standardwerte übernimmt, dessen wichtigste Daten sind weltweit (für „Alle“) verfügbar. Wer dagegen will, dass nur die in der „Freundesliste“ aufgenommenen Facebook-Mitglieder die eigenen Informationen sehen können, muss die Voreinstellungen selbst ändern.
Schlimmer noch: wer sich als neuer Nutzer bei Facebook registrieren lassen will, wird vom Dienst aufgefordert:
“Sind deine Freunde schon bei Facebook? Viele deiner Freunde sind vielleicht schon hier. Das Durchsuchen deines E-Mail-Kontos ist der schnellste Weg, um deine Freunde auf Facebook zu finden“
Dabei fehlt jeder Hinweis darauf, dass damit die gesamten eigenen E-Mail-Kontaktlisten an den Facebook-Server in den USA übermittelt werden, und dass damit der Datenschutz der Kontaktpersonen des neuen Facebook -Mitglieds unterlaufen wird (dieses Feature ist offensichtlich auch der Grund, weshalb viele Menschen, die selbst nicht Mitglied von Facebook sind, sich über entsprechende E-Mail-„Einladungen“ wundern und bei den Datenschutzbehörden nachfragen, woher Facebook ihre E-Mail-Adressen hat)."
Im weiteren verlangt Peter Schaar, dass sich Facebook an die europäischen Datenschutzstandards zu halten hat, weil das Unternehmen in Europa Niederlassungen betreibt.
Mehr dazu im Blog von Peter Schaar http://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=1172
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Tags: #Facebook #datenschutz #Verbraucher #PeterSchaar #Blog #Persoenlichkeitsrecht #Freunde #Email #Aigner
Erstellt: 2010-04-09 07:45:16 Aufrufe: 4492
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