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04.04.2010: De Maiziere verwässert Scholz-EntwurfBeschäftigte sollen künftig nur dann heimlich mit einer Videokamera überwacht werden dürfen, wenn der Arbeitgeber einen konkret belegten Verdacht einer Straftat hat. Solche Regelungen stehen im neuen Arbeitnehmerdatenschutzrecht, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch in Berlin vorgelegt hat.Damit verwässert er noch den schon mangelhaften Entwurf von Ex-Arbeitsminister Scholz aus dem letzten Sommer. Mehr dazu bei http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E879A6B438E6A4270974CC071676E8752~ATpl~Ecommon~Scontent.html Liste aller Artikel zum ArbeitnehmerInnendatenschutz Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1mD Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1240-20100404-de-maiziere-verwaessert-scholz-entwurf.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/1240-20100404-de-maiziere-verwaessert-scholz-entwurf.html Tags: #Maiziere #Scholz #Arbeitnehmer #datenschutz #Arbeitnehmerdatenschutzgesetz Erstellt: 2010-04-04 08:18:10 Aufrufe: 3824 Kommentar abgeben |
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