04.04.2010: De Maiziere verwässert Scholz-Entwurf
Beschäftigte sollen künftig nur dann heimlich mit einer Videokamera überwacht werden dürfen, wenn der Arbeitgeber einen konkret belegten Verdacht einer Straftat hat. Solche Regelungen stehen im neuen Arbeitnehmerdatenschutzrecht, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch in Berlin vorgelegt hat.Damit verwässert er noch den schon mangelhaften Entwurf von Ex-Arbeitsminister Scholz aus dem letzten Sommer.
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Tags: #Maiziere #Scholz #Arbeitnehmer #datenschutz #Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Erstellt: 2010-04-04 08:18:10 Aufrufe: 3824
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