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02.04.2010: Verbraucher können gespeicherte Daten abrufenNun ist Schluss mit der Geheimniskrämerei von Auskunfteien wie Schufa, Creditreform, Infoscore und anderen: Verbraucher haben seit dem (gestrigen) Donnerstag das Recht, einmal pro Jahr gratis alle über sich gespeicherten Daten abzurufen – und damit zu erfahren, warum etwa ein Handy-Vertrag aus heiterem Himmel abgelehnt wurde, obwohl man gar keine Schulden hat.Die Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes zwingt Schufa & Co, erstmals auch Licht ins Dunkel des streng gehüteten und heftig umstrittenen Scoring-Systems zu bringen. Diese Geheimdaten entscheiden darüber mit, inwieweit Millionen Bürger kreditwürdig sind. Die Bundeszentrale der Verbraucherzentralen hatte nämlich vor zwei Jahren in einer Untersuchung festgestellt, dass die sogenannten „Scoringwerte“ teilweise willkürlich ermittelt werden. Mehr dazu bei http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/datenschutz-neuregelung-verbraucher-koennen-gespeicherte-daten-abrufen_aid_495182.html und http://detektor.fm/wirtschaft/datenschutz-die-schufa-muss-ab-heute-auskunft-geben/ Liste aller Artikel zum Verbraucherdatenschutz Liste aller Artikel zu Scoring Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1mA Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1237-20100402-verbraucher-koennen-gespeicherte-daten-abrufen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/1237-20100402-verbraucher-koennen-gespeicherte-daten-abrufen.html Tags: #Verbraucherdatenschutz #Schufa #Auskunftsrecht #Scoring #Datenschutz #Recht #gesetz Erstellt: 2010-04-02 07:31:17 Aufrufe: 3551 Kommentar abgeben |
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