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Überwachung und Zensur in Deutschland - Vorratsdatenspeicherung, Internetsperren und ELENA
Inhalt:Nach dem 11. September 2001 wurden zur Beruhigung der Bevölkerung in schneller Folge eine ganze Reihe von Überwachungsgesetzen verabschiedet. Der Überwachungswahn produziert weiterhin ständig neue Einschränkungen unserer Grundrechte. An drei unterschiedlichen Beispielen soll deutlich gemacht werden, dass diese Gesetze verfassungswidrig in unsere Grundrechte eingreifen:
Bei der Vorratsdatenspeicherung können mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten aller Telefon- und Internetverbindungen Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte und Freundschaftsbeziehungen rekonstruiert und Rückschlüsse auf den Inhalt einer Kommunikation und auf persönliche Interessen möglich werden. Dagegen haben sich 34.000 Bürger in der bisher größten Verfassungsbeschwerde gewandt. Am 2.3.2010 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil die Löschung der gespeicherten Daten verlangt. Die Regierung plant nun bereits ein neues Gesetz dazu. Mit dem Zugangserschwerungsgesetz der ehemaligen Familienministerin von der Leyen sollen Seiten im Internet jeweils entsprechend einer (geheimen) Liste des BKA gesperrt werden. Solche Sperren sind gefährlich, da sie sich jederzeit gegen politisch missliebige Meinungen einsetzen lassen und auf der anderen Seite auch wirkungslos, da sie mit wenig Aufwand umgangen werden können. Das Zugangserschwerungsgesetz wurde nach einem Jahr wieder abgeschafft. Ab dem 1.1.2010 musste jeder Arbeitgeber nach dem Gesetz zum ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis ) für jeden seiner Angestellten einmal monatlich einen Datensatz mit einer Unmenge von persönlichen und teilweise höchst sensiblen Angaben an eine zentrale Datenbank übermitteln. Das sind in Deutschland die Daten von ca. 40 Millionen Menschen. Neben Gehalt und Sozialabgaben werden auch sehr sensible und persönliche Daten übertragen und gespeichert, wie Kündigungsgründe, die Teilnahme an Streiks und Krankheitsdaten. Diese Daten sollten bei Anträgen zu Kinder-, Wohn-, Arbeitlosengeld und ähnlichen Sozialleistungen benötigt werden. 90% aller Arbeitnehmer werden dies nie beantragen. Damit war ELENA eine weitere Vorratsdatenspeicherung gegen die eine Verfassungsbeschwerde von über 30.000 Menschen beim Bundesverfassungsgericht vorliegt. Bereits nach 2 Jahren wurde das ELENA Verfahren eingestellt und die Daten unter Aufsicht des Bundesdatenschutzbeauftragten gelöscht. Anhand dieser 3 Beispiele wollen wir untersuchen,
Die kompetente Auseinandersetzung mit dem Thema Sicherheit & Überwachung erfordert eine solide Kenntnis der oben beschriebenen Maßnahmen und ihrer Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft. Die Workshops vermitteln einen Überblick über das komplexe Thema und zeigen Handlungsperspektiven auf. Aufrufe: 6598Kommentar abgeben |
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