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BKA-Gesetz Großer Lauschangriff

Großer Lauschangriff

Als „Großer Lauschangriff” werden in Deutschland, Österreich und der Schweiz umgangssprachlich akustische und optische Überwachungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste bezeichnet.

Die Grundlagen für den „Großen Lauschangriff” wurden am 16. Januar 1998 vom Bundestag und am 6. März 1998 vom Bundesrat durch Einfügung der Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetz (GG)[1], wodurch die so genannte akustische Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung ermöglicht wurde (Abs. 3), gelegt.

Das Bundesverfassungsgericht schränkte die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz am 3. März 2004 erheblich ein.

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung”, das der Bundestag am 12. Mai 2005 mit den Stimmen der SPD und der Grünen verabschiedete, erhielt der Große Lauschangriff seine bis heute gültige Form.

Auch in der Novelle zum BKA Gesetz vom November 2008 sind erweiterte " akustische und optische Überwachungsmaßnahmen"  vorgesehen. Gegen das BKA Gesetz läuft z.Zt. eine Verfassungsbeschwerde.

Wiki meint:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fer_Lauschangriff


Kategorie[28]: Begriffserklärungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1kY
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Tags: #Lauschangriff #akustisch #optisch #Ueberwachung #BKA #BVG #Klage #Grundgesetz
Erstellt: 2010-03-24 08:37:09
Aufrufe: 9559

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