16.03.2010 EuGH: Ohrfeige für Deutschlands Datenschutz
Eine Woche, nachdem das Bundesverfassungsgericht die deutsche Praxis der Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig verworfen hat, muss Deutschland schon wieder nachbessern: Dieses Mal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Land verpflichtet, bei der Ordnung der Datenschutzaufsicht nachzubessern.Das höchste Gericht der EU verwarf am Dienstag in Luxemburg die in der Bundesrepublik übliche staatliche Aufsicht über den Datenschutz.Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, begrüßte das Urteil. In seiner in Bonn veröffentlichten Stellungnahme sprach er von einer "deutlichen Stärkung des Datenschutzes".
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Tags: #Eugh #Datenschutz #Unabhaengigkeit #Aufsicht #Kontrolle #Schaar
Erstellt: 2010-03-16 07:51:46 Aufrufe: 3695
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