Weiterlesen bei der Zeit unter http://www.zeit.de/newsticker/2010/3/1/iptc-bdt-20100301-526-24076202xml01.03.2010: Google Street View teilweise gesetzeswidrig
Nach einem Rechtsgutachten verstoßen Foto-Aufnahmen von Städten durch Google Street View zu großen Teilen gegen deutsches Recht.
Dieses Ergebnis eines Gutachtens stellte die rheinland-pfälzischen Landesregierung unter Justizminister Heinz Georg Bamberger vor. Es wird darin kritisiert, dass die Rohversionen der Aufnahmen unanonymisiert in die USA geschickt werden. "Was dort mit den Daten geschieht, weiß niemand", so Bamberger. Google müsse gewährleisten, dass die Daten direkt bei der Aufnahme anonymisiert und nicht für andere Zwecke verwendet würden.
Nach dem Gutachten ist der Dienst von Google Street View nur unter Einschränkungen zulässig.So ist es z.B. entscheidend, aus welcher Höhe die Aufnahmen gemacht würden, erläuterten die Wissenschaftler Thomas Dreier und Indra Spiecker vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe. "Zulässig ist, was auch ein normaler Passant sehen kann. Was darüber hinaus geht, ist nicht mehr zulässig", so Dreier. Eine natürliche Grenze liege bei etwa zwei Metern und nicht bei den 2,90 Metern aus der Google filmt. Dadurch würde über natürliche Sichtschutze wie Mauern oder Hecken hinweggefilmt.
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Erstellt: 2010-03-02 18:21:46 Aufrufe: 3309
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