Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht
Das Bundesverfassungsgericht will am 2. März sein lange erwartetes Urteil zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten bekannt geben. Das weitere Schicksal der umstrittenen und auch von der Hightech-Branche kritisch gesehenen gesetzlichen Bestimmungen zur verdachtsunabhängigen Protokollierung elektronischer Nutzerspuren könnte somit just zum Beginn der Computermesse CeBIT besiegelt werden.