Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung stehtWeiterlesen bei Heise Online...
Das Bundesverfassungsgericht will am 2. März sein lange erwartetes Urteil zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten bekannt geben. Das weitere Schicksal der umstrittenen und auch von der Hightech-Branche kritisch gesehenen gesetzlichen Bestimmungen zur verdachtsunabhängigen Protokollierung elektronischer Nutzerspuren könnte somit just zum Beginn der Computermesse CeBIT besiegelt werden.
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Erstellt: 2010-02-18 16:02:39 Aufrufe: 4238
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