17.02.2010: Netzsperren sollen verboten werden
Heute im Bundestag meldet:Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HLE/MIK) Anlassunabhängige Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen sollen für unzulässig erklärt werden.
Die Linksfraktion will mit einem Gesetzentwurf ( 17/646 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700646.pdf> ) erreichen, dass das verabschiedete und noch nicht in Kraft getretene Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufgehoben wird. Mit dem
Zugangserschwerungsgesetz sollten die Voraussetzungen geschaffen werden,
Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Vorrang müsse die Löschung von Daten haben, fordert die Fraktion. Zugangssperren würden keinen effektiven Schutz gegen die Bereitstellung
kinderpornographischer Angebote darstellen.
Nach Ansicht der Linksfraktion wirft das Zugangserschwerungsgesetz auch erhebliche verfassungsrechtliche und operative Zuständigkeitsfragen zwischen Bund und Ländern auf. Gefahrenabwehr und Regulierung von Medieninhalten würden in der Zuständigkeit der Länder liegen. Die Länder würden den zuständigen Institutionen bereits heute sämtliche Möglichkeiten des Vorgehens gegen strafbare Inhalte in Telemedien bieten. Die Landesgesetzgeber hätten von ihrer Gesetzgebungskompetenz in diesem Fall Gebrauch gemacht. "Der Bundesgesetzgeber ist also verfassungsrechtlich für den vorgeschlagenen Regelungsinhalt ebenso wenig zuständig wie das Bundeskriminalamt für Zusammenstellung einer
Sperrliste und die daran anknüpfenden Verfügungen von Netzsperren", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Das in der letzten Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen soll aufgehoben werden. Dies verlangt auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf ( 17/661
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700661.pdf> ).
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 039
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Erstellt: 2010-02-17 07:58:00 Aufrufe: 3180
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