16.02.2010: Der jüngste Fauxpas des Philipp Rösler
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) missachtet einem Pressebericht zufolge den Schutz hochsensibler Patientendaten. Der Minister plane, eine befristete Ausnahmeregelung zur Weitergabe von Informationen von gesetzlich Krankenversicherten an private Abrechnungsstellen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dass er damit ein höchstrichterliches Urteil missachtet, stört ihn nicht.
Das Bundessozialgericht hatte Ende 2008 verfügt, dass Krankenhäuser oder Vertragsärzte keine Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung von Abrechnungen weitergeben dürfen. Das gilt nach dem Urteil selbst dann, wenn die Patienten entsprechende Einwilligungserklärungen abgegeben haben, schreibt die Berliner Zeitung weiter.
Mehr dazu bei http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/datenschutz-der-juengste-fauxpas-des-philipp-roesler_aid_480602.html
Liste aller Artikel zu Datenskandalen
Das Bundessozialgericht hatte Ende 2008 verfügt, dass Krankenhäuser oder Vertragsärzte keine Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung von Abrechnungen weitergeben dürfen. Das gilt nach dem Urteil selbst dann, wenn die Patienten entsprechende Einwilligungserklärungen abgegeben haben, schreibt die Berliner Zeitung weiter.
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Tags: #Patientendaten #datenschutz #gericht #Ausnahmeregelung #FDP #Roesler #Sozialgericht #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2010-02-16 08:48:47 Aufrufe: 3679
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