"Mehrere Beschränkungsmaßnahmen" der Geheimdienste
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung
Berlin: (hib/BOB/HIL) 2008 sind "mehrere Beschränkungsmaßnahmen" durch
das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst
und eine durch den Bundesnachrichtendienst beantragt und genehmigt
worden. Das geht aus einem Bericht des Parlamentarischen
Kontrollgremiums hervor, der jetzt als Unterrichtung ( 17/549
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/005/1700549.pdf> ) vorliegt.
Insgesamt sei die Zahl der Beschränkungsmaßnahmen 2008 von 54 im ersten
Halbjahr auf 56 im zweiten Halbjahr gestiegen. Die Zahlen setzten sich
jeweils aus den noch andauernden Verfahren aus dem vorangegangen
Berichtszeitraum und den im aktuellen Berichtszeitraum neu beantragten
Maßnahmen zusammen, so das Parlamentarische Kontrollgremium.
Die Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ist dann
zulässig, wenn schwere Straftaten - wie etwa Landesverrat, Gefährdung
der äußeren Sicherheit und der Landesverteidigung - zu befürchten sind.
Die Beschränkungen des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses dürfen nur
aufgrund eines Gesetzes angeordnet werden.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 034
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Erstellt: 2010-02-09 17:26:07 Aufrufe: 3724
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