27.01.2010: ver.di Landesbezirk FB08 Hessen fordert ELENA Stopp
Der Landesbezirksfachbereichsvorstand des FB08 in Hessen hat am 27. Januar2010 in Frankfurt am Main folgenden offenen Brief an den ver.di Vorsitzenden Frank Bsirske beschlossen:
Der ver.di Landesbezirksfachbereichsvorstand FB08 Hessen fordert die Rücknahme des Elena-Verfahrens und gewerkschaftliche Aktivitäten dazu.
ELENA – der gläserne Arbeitnehmer
Mit ELENA, dem "elektronischen Entgeltnachweis", sollen vom 1. Januar 2010 an die Daten aller rund 40 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland in einer gigantischen Datenbank auf Vorrat gespeichert werden – Monat für Monat. Ziel von ELENA ist es, die für die Entscheidung über Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder andere staatliche Leistungen erforderlichen Nachweise zu zentralisieren, Nachfragen bei früheren Arbeitgebern überflüssig zu machen und dadurch das Verfahren bei derBundesagentur für Arbeit zu vereinfachen. Soweit die hehre Absicht.
Die gesetzliche Grundlage für ELENA soll mit einer Überarbeitung des Datenkataloges am 12.2.2010 endgültig mit der Zustimmung des Bundesrats geschaffen werden. Es werden unzulässig Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen. Die Arbeitgeber müssen z. B. Abmahnungs- und Kündigungsgründe angeben. Dem Sinn des Gesetzes widerspricht schon der zweijährige Aufbau einer Datenbank, die auch mit erheblichem Aufwand der Arbeitgeber verbunden ist. Von der beabsichtigten Kostenersparnis kann keine Rede sein, es werden
millionenfach Daten erhoben und zentral gespeichert, die nie benötigt werden, da die
meisten Bürger – aus welchen Gründen auch immer – weder Wohngeld, Elterngeld
oder Arbeitslosengeld beantragen.
Mit diesem Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
ELENA birgt – wie jede flächendeckende Speicherung elektronischer Daten - die
Gefahr, dass die Informationen über Millionen von Beschäftigten zu anderen als den
angegebenen Zwecken missbraucht werden.
Der Fachbereichsvorstand Medien, Kunst, Industrie im ver.di Landesbezirk Hessen
verurteilt die zentrale Durchleuchtung aller Beschäftigten, die mit ELENA umgesetzt
werden soll.
Auch wir fordern die Rücknahme von ELENA und halten das Gesetz für nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Weder die Menge der zur Erhebung vorgesehenen Daten noch die Dateninhalte stehen im Einklang mit dem gerade auch beim Datenschutz zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Wir rufen alle Mitglieder auf, die Onlinepetition 8926 an den Deutschen Bundestag bis spätestens 08.02.10 zu unterzeichnen.
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vorratsspeicherung gemäß
dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen
Entgeltnachweises) aufgehoben wird.“
Onlineunterzeichnung möglich unter:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926
Wir möchten, dass unsere Gewerkschaft mit allen ihr zur Verfügung stehenden
Mitteln gegen dieses Gesetz vorgeht.
Dazu gehört die Unterzeichnung der o.a. Petition, eine Verfassungsklage gegen die
unzulässige Vorratsdatenspeicherung, Protestschreiben und Erklärungen aller
Ebenen unserer Gewerkschaft, betriebliche Aufrufe und die Unterstützung örtlicher
Bündnisse und Aktionen gegen dieses Gesetz. Vor der Bundesratssitzung am
12.02.10 muss Elena stärker in der Öffentlichkeit und in den Betrieben diskutiert
werden. Wir fordern vom Bundes- und den Landesvorständen eine schnelle und
massive Kampagne.
Liste aller Artikel zu ELENA
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Tags: #FsaMitteilung #ver.di #Hessen #ELENA #informationelleSelbstbestimmung #Petition #Arbeitnehmerdatenschutz
Erstellt: 2010-02-03 08:56:17 Aufrufe: 6434
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