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02.02.2010 Mit Videoüberwachung gegen Hundehaufen

02.02.2008: Mit Videoüberwachung gegen Hundehaufen

Vor 2 Jahren notiert und immer noch aktuell:

Videoüberwachung: Eine Bank, ein Hundehaufen - und kein Gespür für Datenschutz


Passiert ist das sicherlich jedem schon einmal: Ein unachtsamer Tritt und schon hängen am Schuh die Reste eines säuberlich abgelegten, vom Tierhalter aber nicht beseitigten Hundehaufens. Diese Erfahrung musste jüngst auch die kleine Matilda machen.

Kurz darauf erhielt die Mutter Post von der Stuttgarter Volksbank. "Sehr geehrte Frau Herre", heißt es darin, "aufgrund der Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam. Wir bitten Sie daher, für die entstandenen Reinigungkosten aufzukommen." In Rechnung gestellt werden 52,96 Euro für "eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur". Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Wie die Volksbank selbst einräumt, wurden die Aufnahmen der installierten Videokameras, die vor allem Räuber und Trickbetrüger abschrecken sollen, unmittelbar nach dem Vorfall ausgewertet. Über den Transaktionsvorgang am Geldautomat ermittelte die Bank dann den Namen und die Adresse der Kundin.

Der Leiter der Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium von Baden-Württemberg, Günter Schedler, erklärte gegenüber der Stuttgarter Zeitung, es stelle sich vor allem die Frage, ob es rechtens war, in diesem Fall auf die Videoüberwachung zurückzugreifen und die Bänder nach dem Verursacher der Fußabdrücke durchzusehen.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/103039

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Tags: #Videoueberwachung #Hundehaufen #Volksbank #Ueberwachung #Verbraucher #Geldautomat #Datenschutz #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2010-02-02 09:15:38
Aufrufe: 3626

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