02.02.2010: Verstieß Arge gegen Datenschutz?
Die Arge Rhein-Erft hat von 2006 bis 2009 eine Fremdfirma damit beauftragt, die Angaben von Hartz-IV-Empfängern zu Sonderbedarfen oder zu persönlichen Verhältnissen zu überprüfen.Eine Anfrage des Rhein-Erft-Kreises in Düsseldorf ergab, dass der Landesdatenschutzbeauftragte die Fremdvergabe als "äußerst kritisch" einschätzt. Die Prüfer empfehlen der Arge, sämtliche Unterlagen in diesem Zusammenhang der Datenschutzbehörde zur Prüfung zu übergeben.
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Tags: #Arge #Datenschutz #HartzIV #Ueberpruefung #Aussendienst #Fremdvergabe #Arbeitnehmer #Arbeitnehmerdatenschutz
Erstellt: 2010-02-02 09:07:55 Aufrufe: 3901
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