02.02.2010: Datenschutz und Gendiagnostikgesetz
Gestern trat das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes betreffen die informationelle Selbstbestimmung der Bürger:Sie garantieren sowohl das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen ("Recht auf Wissen"), als auch das Recht, diese nicht kennen zu wollen ("Recht auf Nichtwissen"). Das Gesetz schränkt außerdem die Möglichkeiten ein, auf die genetischen Daten anderer zuzugreifen.
Alle neuen Regelungen und mehr dazu bei http://www.netdoktor.de/News/Datenschutz-Gendiagnostikge-1132217.html
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Tags: #Datenschutz #Gendiagnostikgesetz #Verbraucherdatenschutz #Patient #Recht #DNS #DNA
Erstellt: 2010-02-02 08:42:06 Aufrufe: 4127
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