26.01.2010: Klage gegen Angabe der Religion auf Steuerkarte
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München soll nun prüfen, ob es mit der Religionsfreiheit und dem Datenschutz vereinbar ist, dass Beschäftigte in der Karte beispielsweise ihre Konfessionslosigkeit offenbaren müssen. Denn gerade bei kirchenabhängigen Arbeitgebern könne dies nach Ansicht der Kläger zu Misstrauen führen.Mehr dazu bei http://www.sueddeutsche.de/n5t38P/3192068/Klage-gegen-Angabe-der-Religion-auf-Steuerkarte.html
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Tags: #Religion #Steuerkarte #Verfassungsgericht #Bayern #Datenschutz #Arbeitnehmer #Arbeitnehmerdatenschutz
Erstellt: 2010-01-26 08:14:53 Aufrufe: 4248
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