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19.01.2010: Bundespräsident hat Zugangserschwerungsgesetz noch nicht unterzeichnetDer Bundespräsident hat die Bundesregierung um eine ergänzende Stellungnahme zum Zugangserschwerungsgesetz gebeten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/313) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/153) mit. Mit dem Gesetz soll der Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornografischen Angeboten durch Sperrungen verhindert werden. Angaben zum Inhalt des Schreibens lehnt die Bundesregierung ”auch aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten ab“. Es sei nicht bekannt, ob und wann der Bundespräsident das Gesetz ausfertigen werde. Auf die Frage der Fraktion, wie die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aussetzung beziehungsweise Nichtanwendung des Gesetzes verfahrensrechtlich umgesetzt werden solle, teilt die Regierung mit, dass die Überlegungen zu diesem Punkt noch nicht abschlossen seien. aus dem Bundestag, HIB 009: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700313.pdf Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1hA Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1005-20100119-bundespraesident-hat-zugangserschwerungsgesetz-noch-nicht-unterzeichnet.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/1005-20100119-bundespraesident-hat-zugangserschwerungsgesetz-noch-nicht-unterzeichnet.html Tags: #Bundespraesident #Internetsperre #Ursulav.d.Leyen #Zugangserschwerungsgesetz #Nichtanwendung #Ueberwachung #Zensur #Informationsfreiheit Erstellt: 2010-01-19 08:40:21 Aufrufe: 4011 Kommentar abgeben |
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