19.01.2010: Bundespräsident hat Zugangserschwerungsgesetz noch nicht unterzeichnet
Der Bundespräsident hat die Bundesregierung um
eine ergänzende Stellungnahme zum Zugangserschwerungsgesetz gebeten.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/313) auf eine Kleine
Anfrage der Linksfraktion (17/153) mit. Mit dem Gesetz soll der Zugang
zu Internetangeboten mit kinderpornografischen Angeboten durch
Sperrungen verhindert werden. Angaben zum Inhalt des Schreibens lehnt
die Bundesregierung ”auch aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten
ab“. Es sei nicht bekannt, ob und wann der Bundespräsident das Gesetz
ausfertigen werde. Auf die Frage der Fraktion, wie die im
Koalitionsvertrag vorgesehene Aussetzung beziehungsweise Nichtanwendung
des Gesetzes verfahrensrechtlich umgesetzt werden solle, teilt die
Regierung mit, dass die Überlegungen zu diesem Punkt noch nicht
abschlossen seien.
aus dem Bundestag, HIB 009:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700313.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700153.pdf
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Tags: #Bundespraesident #Internetsperre #Ursulav.d.Leyen #Zugangserschwerungsgesetz #Nichtanwendung #Ueberwachung #Zensur #Informationsfreiheit
Erstellt: 2010-01-19 08:40:21 Aufrufe: 4011
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