06.09.2017 Verfassungsbeschwerde gegen Ausweiszwang beim SIM Karten Kauf

Whistleblower schützen: Verfassungsbeschwerde gegen Ausweiszwang für Prepaidhandys eingereicht

Wir hatten zum Beginn des Sommers darüber berichtet, dass in Deutschland künftig SIM Karten für Handys nur gegen Vorlage eines Ausweises verkauft werden dürfen (SIM Karten ab 1. Juli nur noch mit Personalausweis ). Dieses unsinnige Gesetz wird nun, wie wir auf datenspeicherung.de lesen können, vom Bundesverfasungsgericht geprüft werden:

Der seit Juli geltende Zwang zur Vorlage eines Ausweises vor der Freischaltung von Prepaid-Handykarten wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht: Das Gericht bestätigte den Eingang einer Verfassungsbeschwerde des digitalen Freiheitskämpfers Patrick Breyer unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1713/17.

“Hinweisgeber und Presseinformanten sind ebenso auf anonyme Kommunikationskanäle angewiesen wie politische Aktivisten”, begründet Breyer seine Beschwerde. “Wirklich freie Kommunikation und Beratung sind nur im Schutz der Anonymität möglich. Wir sollten die Kommunikationsfreiheit nicht für eine so leicht zu umgehende Schein-Sicherheit aufgeben.”

In seiner 49-seitigen Beschwerdeschrift argumentiert Breyer, wenn Menschen aus Furcht vor Nachteilen auf Kommunikation mit anderen verzichteten, schade dies nicht nur ihnen, sondern der demokratischen Gesellschaft insgesamt. Die schädlichen Nebenwirkungen eines allgemeinen Identifizierungs- und Ausweiszwangs für Mobiltelefonnutzer stehe in keinem Verhältnis zu dem erhofften Zusatznutzen.

Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich auf Antrag Breyers zurzeit mit dem deutschen Identifizierungszwang für SIM-Karten (Az. 50001/12).

Mehr dazu bei http://www.daten-speicherung.de/index.php/whistleblower-schuetzen-verfassungsbeschwerde-gegen-ausweiszwang-fuer-prepaidhandys-eingereicht/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6091-20170630-sim-karten-ab-1-juli-nur-noch-mit-personalausweis.htm

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Erstellt: 2017-09-06 10:19:08
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