06.10.2015 EuGH erklärt Safe-Harbor für ungültig

Wow! Der EuGH hat seine Muskeln spielen lassen

Wir freuen uns und gratulieren dem Kläger! Wie vor einer Woche vorausgesagt:

In dem Verfahren Max Schrems gegen Facebook hat der EuGH festgestellt, dass

  1. die Irische Datenschutzaufsichtsbehörde die Beschwerde von Max Schrems bezüglich der Datenübermittlung von Facebook Irland nach Facbook USA prüfen muss,
  2. allein die Tatsache, dass sich eine US-Amerikanische Firma dem Safe-Harbor-Abkommen unterworfen hat, bedeutet nicht automatisch, dass damit ein angemessenes Datenschutzniveau sicher gestellt ist.

Das muss künftig auf andere Weise überprüft werden. Unzulässig sind künftig "nur" Datenübermittlungen an Firmen in den USA, bei denen kein angemessenes Datenschutzniveau herrscht. Na ja, das dürfte allerdings - angesichts der Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden - bei vielen US-Amerikanischen Firmen der Fall sein.

Die praktische Frage für die nächsten Wochen und Monate wird also lauten: Genügt eine verpflichtende Einwilligungsklausel in den AGB des jeweiligen US-Anbieters den Anforderungen an eine freiwillige und informierte Einwilligung?

Hat man vor dem Urteil eingewilligt, wohl nicht, da man von einem "Safe Harbor" in den USA ausgegangen ist, willigt man jetzt (erneut) ein ... hmm ...

Eigentlich müssten viele Anbieter in den USA jetzt ihre Speicherpraxis überdenken, denn es kann bei Klagen für sie teuer werden.

Es ist also anzunehmen, dass die Politik "schnellstens" ein neues Abkommen in die Weg leiten wird. Es gilt also wachsam zu sein!

Das Medienecho ist bereit jetzt enorm:

Das Urteil im Volltext http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169195&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=228862

Siehe auch unseren Artikel vor einer Woche dazu https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5181-20151001-safe-harbor-vor-dem-aus.htm

Update 17.10.2015: Die europäischen Datenschutzbeauftragten in der sogenannten Artikel-29-Arbeitsgruppe sind sich in einer ersten gemeinsamen Stellungnahme zum Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einig: Bis Ende Januar 2016 müssten die EU-Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen gemeinsam mit der US-Regierung "rechtliche und technische Lösungen" finden, so dass bei den transatlantischen Datenübertragungen "die Grundrechte respektiert" werden. http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Datenschuetzer-setzen-Ultimatum-fuer-Safe-Harbor-2-0-2849797.html

Update 25.10.2015: Der grüne Europapabgeordnete Jan Philipp Albrecht hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu „Safe Harbour“ die EU-Kommission scharf kritisiert. Statt sich allein Gedanken zu machen, wie man "den Schaden" behebt, sollte man die USA zu Verhandlungen über eine neue Datenschutzverordnung zwingen. Jetzt sei es möglich von Washington  Zugeständnisse zu erhalten. http://orf.at/stories/2305458/

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Erstellt: 2015-10-06 16:25:50
Aufrufe: 3165

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