Datenschützer Caspar: Jeder hat das Recht auf Pseudonym bei Facebook
Der Zwang zur Angabe des Klarnamen in den AGBs bei Facebook verstößt gegen das deutsche Telemediengesetz.
„Wenn Sie im realen Leben eine Zeitung kaufen, müssen Sie auch nicht Ihren Namen nennen, und auch nicht, wenn Sie sich in der U-Bahn mit ihrem Gegenüber unterhalten.“ so der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Deshalb forderte er: „Pseudonyme sind der Schlüssel zur Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz gegen politische oder rassistische Verfolgung, ebenso für Personen, die gestalkt werden. Jede und jeder sollte hier Wahlfreiheit haben.“
Erst vor wenigen Tagen hatte er formell angeordnet, dass Facebook die pseudonyme Nutzung zulassen müsse. Dies hatte auch in den USA für Aussehen gesorgt. Das gesperrte Profil einer Nutzerin, die ein Pseudonym verwendet hatte, müsse sofort entsperrt werden, hieß es in der Verwaltungsanordnung von Caspar, schreibt der focus.
Auch die Forderung von Facebook auf Einsendung von Ausweiskopien zum Beleg des Namens ist in Deutschland rechtswidrig.
Mehr dazu bei http://www.focus.de/regional/hamburg/datenschutz-caspar-jeder-hat-das-recht-auf-pseudonym-bei-facebook_id_4848920.html
Update 13.08.2015: Facebook-Nutzer sollten keine Handynummern herausgeben
Immer wieder fragt Facebook beim Anmelden nach einer Handynummer, um "die Sicherheit zu erhöhen". Das Gegenteil ist der Fall! Facebook-Anfragen sollte man immer misstrauen! Wenn jemand nach der Handynummer fragt – selbst wenn es mutmaßlich Freunde oder Bekannte sind - können sie damit viel Schaden anrichten. Neben Mobbing kann es sich auch um gewerbsmäßige Betrüger handeln, die damit per Handy einkaufen wollen. (s. http://www.berliner-zeitung.de/recht/datenschutz-facebook-nutzer-sollten-keine-handynummern-herausgeben,21116446,31446390.html)
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Erstellt: 2015-08-10 10:12:24 Aufrufe: 3198
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